Kindergeld online berechnen
1. Kind: | 188 € |
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2. Kind: | 188 € |
3. Kind: | 194 € |
4. Kind: | 219 € |
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29. Kind: | 219 € |
30. Kind: | 219 € |
Gesamtbeitrag: | € |
Der Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU (Info vgl. Spiegel) und SPD eine Erhöhung des Kindergeldes am 18. Juni 2015 beschlossen.
Der Grundfreibetrag (Info vgl. Haufe Verlag) steigt somit 2015 von 8354 Euro auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben.
Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2015 um 144 Euro auf 4512 Euro erhöht, 2016 auf 4608 Euro im Jahr. Das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar 2015 um 4 Euro und ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat erhöht.
Mit dem Kinderzuschlag, der von 20 Euro auf 160 Euro steigt, soll ermöglicht werden, dass Geringverdiener ohne Hartz-IV-Leistungen auskommen können.
Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende steigt rückwirkend ab Januar 2015 um 600 Euro auf 1908 Euro. Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung ermöglicht werden. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern (In- und Ausländer), die mit Kindern in Deutschland leben. Im Ausland lebende Eltern, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Eltern sind alle Erwachsene, die in ihrem Haushalt ein Kind aufgenommen haben (z.B. Mutter, Vater, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern etc.). Weiterführende Informationen (Info): Wer vom Kindergeld profitiert - Tagesschau.
Von Geburt bis zum 18. Geburtstag
Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit dem Geburtsmonat eines Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag (Volljährigkeit). Sie können bereits in der Schwangerschaft das Geburtsdatum ihres Kindes berechen. Nutzen Sie den Zeitraumrechner Am Geburtstag des Kindes können Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. Sie erhalten auch dann Kindergeld für den gesamten Monat, wenn ihr Kind beispielsweise am letzten Tag des Monats geboren wurde. Auszubildende (Schüler, Azubis, Praktikanten) unter 18 Jahren erhalten Kindergeld.
Vom 18. Geburtstag bis zum 25. Geburtstag
Bei Kindern, die eine allgemeine Schulausbildung (z.B. Gymnasium), erste Berufsausbildung oder erstes Studium absolvieren, kann ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag bestehen. Nach einer ersten Ausbildung besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Praktikanten, behinderte Kinder, Arbeitssuchende, Auszubildende über 18 Jahren müssen ihren Fall von der Familienkasse prüfen lassen. Ein genereller Anspruch besteht nicht.
Der Antrag auf Kindergeld ist bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit) zu stellen. Download PDF: Antragsformular-Kindergeld. Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen den Antrag beim Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle.
Der LISA! Kindergeld-Rechner ist ein kostenloser Service für Eltern von LISA! Sprachreisen, der im Rahmen von Sozialem Engagement und Sozialer Verantwortung (Corporate Social Responsibility) des Unternehmens bereitgestellt wird. Inspiriert wurde er vom Rechenportal RechnR.
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